FÖRDERUNG & PFLEGEGELD
FÖRDERUNGEN FÜR PFLEGEPATIENTEN
Eine staatliche Förderung der 24h-Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich.
Die Förderung durch das Bundessozialamt beträgt zurzeit € 800,- für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen pro Monat.
Das Einkommen der pflegebedürftigen Person für diese Förderung darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten. Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" beim Finanzamt geltend gemacht werden.