FÖRDERUNG

FÖRDERUNG & PFLEGEGELD


FÖRDERUNGEN FÜR PFLEGEPATIENTEN

Eine staatliche Förderung der 24h-Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich.


Die Förderung durch das Bundessozialamt beträgt zurzeit € 800,- für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen pro Monat.


Das Einkommen der pflegebedürftigen Person für diese Förderung darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten. Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" beim Finanzamt geltend gemacht werden.

HÖHE DES PFLEGEGELDES PRO MONAT  SEIT 01.01.2024

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