Eine staatliche Förderung der 24h-Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich.
Die Förderung durch das Bundessozialamt beträgt zurzeit € 800,- für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen pro Monat.
Das Einkommen der pflegebedürftigen Person für diese Förderung darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten. Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Pflegebedarf mehr als 60 Stunden pro Monat
Pflegebedarf mehr als 85 Stunden pro Monat
Pflegebedarf mehr als 120 Stunden pro Monat
Pflegebedarf mehr als 160 Stunden pro Monat
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat
Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat
Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind, und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.
Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat
Wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.